Kriterien für Urlaub auf dem Land
- Das Objekt befindet sich auf einem ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb („Resthof“), Fachwerkgebäude oder in dörflich-ländlich geprägtem Umfeld
- Es ist eine angemessene Grüngestaltung vorhanden (z.B. Blumenbeete, Balkonpflanzen, Gartenflächen bzw. Naturgarten)
- Das Objekt und seine Umgebung entsprechen den Verbrauchervorstellungen von Urlaub auf dem Land, indem sie Erholung und Naturerleben bieten, d.h.:
- Es sind keine störenden Einflüsse extremer Lärmquellen vorhanden (z.B. Hauptverkehrsstraßen, Bahntrassen, Industrieanlagen); bei mittlerer Lärmbelastung wurden Schallschutzmaßnahmen ergriffen
- Es sind Grünflächen, Spazier-, Wander- und/oder Radwege im Umfeld vorhanden
- Angebotene Lebensmittel/Produkte sind aus eigener Herstellung oder regionaler Erzeugung. Der Bezug ist direkt über den Gastgeber oder in fußläufiger Entfernung bei Dritten möglich
- Gartenanlage bzw. Liegewiese, die zum Entspannen im Liegestuhl und zum Spielen für Kinder geeignet ist, ist vorhanden